Kinderbetreuungsgeld Geburten bis 28.2.2017 Kinderbetreuungsgeld Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. » Erfahren Sie mehr NEU: Infoline Kinderbetreuungsgeld Die neue INFOLINE KINDERBETREUUNGSGELD steht Eltern zur Verfügung, die allgemeine Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus haben. » Erfahren Sie mehr Anspruchsvoraussetzungen » Erfahren Sie mehr Daten und Fakten Informationen zu den fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes, Wechsel beim Bezug, Zuverdienst, Mehrlingsgeburten, Ruhen etc. » Erfahren Sie mehr Antragstellung Das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld gebühren nur auf Antrag. » Erfahren Sie mehr Antragstellung mit elektronischer Signatur » Erfahren Sie mehr Formulare und Broschüren Hier finden Sie die Kinderbetreuungsgeldbroschüre, die Antragsformulare etc. für Geburten bis 28.2.2017 zum Downloaden. Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eingebracht werden können. » Erfahren Sie mehr KBG-Online-Rechner Zuverdienst Hier finden Sie den Kinderbetreungsgeld-Online-Rechner Zuverdienst, der Sie bei der Berechnung des laufenden Zuverdienstes unterstützt. » Erfahren Sie mehr Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Während das pauschale Kinderbetreuungsgeld unter anderem die Betreuungsleistung der Eltern anerkennen und teilweise abgelten soll, stellt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld darüber hinaus auch noch einen repräsentativen Einkommensersatz dar. » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeiten (Nur gültig für die vier Pauschalvarianten!) » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeiten (Nur gültig für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld!) Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Art Einkommensersatz ist, ist ein Zuverdienst nur im Ausmaß von 6.800 Euro jährlich zulässig. » Erfahren Sie mehr Individuelle Zuverdienstgrenze (Nur gültig für die vier Pauschalvarianten!) » Erfahren Sie mehr Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen. » Erfahren Sie mehr Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen. » Erfahren Sie mehr Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich » Erfahren Sie mehr Grenzüberschreitende Sachverhalte - Wohnen und/oder Arbeiten im Ausland » Erfahren Sie mehr Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitsrecht » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosenversicherung » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Krankenversicherung » Erfahren Sie mehr Monatsstatistik Nachfolgend finden Sie die monatlichen Statistiken zum Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.02.2017 sowie die Erläuterung zur Statistik. » Erfahren Sie mehr Statistik Väterbeteiligung - Auswertung Bei dieser Auswertung wird jeder einzelne, abgeschlossene KBG-Fall dahingehend untersucht, ob sich der Vater daran beteiligt hat. Dazu wurde jeweils ein Geburtsjahr (Kalenderjahr) als Beobachtungszeitraum herangezogen. » Erfahren Sie mehr Evaluierung Hier finden Sie Evaluierungsberichte zum downloaden. » Erfahren Sie mehr
Kinderbetreuungsgeld Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) steht in zwei Systemen zur Verfügung. Es kann entweder als Pauschalleistung (vier Varianten) oder als einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen werden. » Erfahren Sie mehr NEU: Infoline Kinderbetreuungsgeld Die neue INFOLINE KINDERBETREUUNGSGELD steht Eltern zur Verfügung, die allgemeine Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus haben. » Erfahren Sie mehr Anspruchsvoraussetzungen » Erfahren Sie mehr Daten und Fakten Informationen zu den fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes, Wechsel beim Bezug, Zuverdienst, Mehrlingsgeburten, Ruhen etc. » Erfahren Sie mehr Antragstellung Das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld gebühren nur auf Antrag. » Erfahren Sie mehr Antragstellung mit elektronischer Signatur » Erfahren Sie mehr Formulare und Broschüren Hier finden Sie die Kinderbetreuungsgeldbroschüre, die Antragsformulare etc. für Geburten bis 28.2.2017 zum Downloaden. Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eingebracht werden können. » Erfahren Sie mehr KBG-Online-Rechner Zuverdienst Hier finden Sie den Kinderbetreungsgeld-Online-Rechner Zuverdienst, der Sie bei der Berechnung des laufenden Zuverdienstes unterstützt. » Erfahren Sie mehr Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Während das pauschale Kinderbetreuungsgeld unter anderem die Betreuungsleistung der Eltern anerkennen und teilweise abgelten soll, stellt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld darüber hinaus auch noch einen repräsentativen Einkommensersatz dar. » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeiten (Nur gültig für die vier Pauschalvarianten!) » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeiten (Nur gültig für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld!) Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Art Einkommensersatz ist, ist ein Zuverdienst nur im Ausmaß von 6.800 Euro jährlich zulässig. » Erfahren Sie mehr Individuelle Zuverdienstgrenze (Nur gültig für die vier Pauschalvarianten!) » Erfahren Sie mehr Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen. » Erfahren Sie mehr Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen. » Erfahren Sie mehr Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich » Erfahren Sie mehr Grenzüberschreitende Sachverhalte - Wohnen und/oder Arbeiten im Ausland » Erfahren Sie mehr Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitsrecht » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosenversicherung » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Krankenversicherung » Erfahren Sie mehr Monatsstatistik Nachfolgend finden Sie die monatlichen Statistiken zum Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.02.2017 sowie die Erläuterung zur Statistik. » Erfahren Sie mehr Statistik Väterbeteiligung - Auswertung Bei dieser Auswertung wird jeder einzelne, abgeschlossene KBG-Fall dahingehend untersucht, ob sich der Vater daran beteiligt hat. Dazu wurde jeweils ein Geburtsjahr (Kalenderjahr) als Beobachtungszeitraum herangezogen. » Erfahren Sie mehr Evaluierung Hier finden Sie Evaluierungsberichte zum downloaden. » Erfahren Sie mehr